Was ist rechtliche Betreuung?

Rechtliche Betreuung ist das, was früher – bis 1992 – Vormundschaft war. Ist ein Mensch aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage, seine Angelegenheiten selbständig zu regeln, kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

Hierzu wird ein Antrag beim Betreuungsgericht gestellt. Das Gericht prüft dann den Anspruch. Hierzu werden Gutachten eingeholt und die Betreuungsbehörde der jeweiligen Stadt erstellt einen Sozialbericht. Das Gericht entscheidet dann in letzter Instanz, ob und in welchem Umfang die Betreuung eingerichtet wird. Der Betreuer kann dann in den zugewiesenen Aufgabenkreisen tätig werden.

Mittlerweile werden ca. 1.3 Millionen Menschen in Deutschland rechtlich Betreut. Tendenz steigend.

Folgende Bereiche können z.B. über eine Betreuung abgedeckt werden:

Seit dem 01.01.2023 gibt es das neue Betreuungsrecht. 

Ziel des neuen Betreuungsrechts ist mehr Selbstbestimmung und Mitsprache der zu betreuenden Personen. Auch soll die Qualität der rechtlichen Betreuer durch das Gesetzt verbessert werden. Es ist seit diesem Jahr zwingend notwendig, dass ein rechtlicher Betreuer eine Registrierung abschließt. Hierdurch wird sichergestellt, dass der rechtliche Betreuer ausreichend auf den Beruf vorbereitet ist, denn die Registrierung umfasst einen sogenannten Sachkundenachweis. Um diesen Sachkundenachweis zu erwerben, müssen verschiedene Fortbildungen absolviert werden, die in einer Abschlussprüfung münden.

Rechtliche Betreuer unterstanden schon immer der Aufsicht und Kontrolle des Betreuungsgerichts. Ziel des neuen Gesetzes ist es, dass sich die Aufsicht an den Wünschen des Betreuten orientiert. Hierzu wurden daher verschiedene Berichtspflichten der rechtlichen Betreuer erneuert und überarbeitet. So sind nun in jedem zu erstellendem Bericht auch die Wünsche und Ziele des betreuten Menschen anzugeben. Die Berichte sollen, sofern die betreute Person hierzu gesundheitlich in der Lage ist, mit dem betreuten Menschen besprochen werden. 

Mehr zum neuen Gesetz und den Anforderungen erfahren Sie auf der Seite des Ministeriums für Justiz.

Was ist Vormundschaft?

Ein Vormund wird für eine minderjährige Person immer dann bestellt, wenn die Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können oder dürfen. Kinder dürfen bis zum 18. Lebensjahr noch keine Entscheidungen allein treffen. Wenn die Eltern nur Teile des Sorgerechts nicht mehr ausüben können oder dürfen, wird ein Ergänzungspfleger in dem Bereich, in dem die Eltern Unterstützung benötigen, bestellt.

Das Amtsgericht – hier das Familiengericht – entscheidet darüber, wer Vormund für ein Kind wird. Wenn niemand aus der Familie zur Verfügung steht wird ein Amts- oder Berufsvormund bestimmt.

Der Vormund entscheidet z.B. bei kleinen Kindern in welche Kindertagesstätte oder Schule das Kind gehen soll. Auch über notwendige ärztliche Behandlungen entscheidet der Vormund. Der Vormund stellt Anträge z.B. beim Jugendamt für das Kind.

Renate Faust
Renate Faust
Berufsbetreuerin, Betriebswirtin (VWA), Eingetragen im Qualitätsregister des BdB

Über mich

Nach meiner Ausbildung im Jahr 2005 zur Heilerziehungspflegerin habe ich einige Zeit in diesem Beruf gearbeitet, bevor ich dann eine Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen absolviert habe. Während ich im Anschluss meiner Umschulung bei der PVS Rhein-Ruhr tätig war, habe ich nebenberuflich an der VWA eine Aufbaustudium zum Ökonom Sozial- und Gesundheitswesen und anschließend noch den Betriebswirt (VWA) angeschlossen. Als ich 2012 mit dem Aufbaustudium fertig war, stellte sich mir die Frage, wie kann ich all meine Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Beruf, der mir wirklich Freude macht, ausleben.

Ich habe mich dann eingehend über den Beruf des rechtlichen Betreuers informiert und bei einem rechtlichen Betreuer hospitiert. Danach beschloss ich den Sprung in die Selbständigkeit zu wagen. Los ging es im Januar 2013 – und bis heute bereue ich diesen Schritt nicht.

Derzeit bin ich für den Amtsgerichtsbezirk Duisburg, Rheinberg und Moers tätig. In Absprache ist auch eine Übernahme einer Betreuung in einem anderen Amtsgerichtsbezirk denkbar.

Seit 2023 bin ich zusätzlich als Berufsvormund tätig. Begonnen habe ich diese Tätigkeit im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft für das Kind einer Betreuten und habe festgestellt, dass mir die Arbeit mit Kindern großen Spaß macht. Das Jugendamt hat mich daraufhin angesprochen, ob ich Interesse an einer Tätigkeit als Berufsvormund habe.

Das ist mir wichtig

Bei mir ist der oder die Betreute/Mündel nicht nur ein Aktenzeichen. Auch wenn rechtliche Betreuer und Vormünder ihre Aufgaben eher vom Schreibtisch aus abwickeln, ist mir der persönliche Kontakt zu meinen Klienten sehr wichtig. Ich versuche mir immer einen Überblick über die Wünsche und persönlichen Ziele zu verschaffen und versuche dann diese umzusetzen bzw. bei der Umsetzung zu unterstützen. Wenn gewünscht, beziehe ich gerne die Angehörigen oder andere Personen aus dem näheren Umfeld mit in den Entwicklungsprozess ein.

Das Betreuungsrecht und Vormundschaftsrecht ist ein Bereich, der sehr viel Fachwissen in den verschiedensten Bereichen erfordert. Um meine Klienten bestmöglich zu unterstützen, nehme ich regelmäßig an Fortbildung und Seminaren teil und bin im Qualitätsregister des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen registriert.

Am 24.3.2023 bin ich als Vorstandsmitglied in der Landesgruppe NRW, vom Berufsverband der Berufsbetreuer, gewählt worden. Auf die neue Aufgabe freue ich mich sehr.

„Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein Erfolg.“

Henry Ford

Kontakt

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Betreuungsbüro Faust
Büro für Betreuungen und Vormundschaften

Renate Faust

Augustastr. 53
47198 Duisburg

Tel.: 0 20 66 / 461 88 58
Fax: 0 20 66 / 460 35 85
E-Mail: renate.faust@betreuung-faust.de

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