Was ist gesetzliche Betreuung?

Gesetzliche bzw. rechtliche Betreuung ist das, was früher – bis 1992 – Vormundschaft war. Ist ein Mensch aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage, seine Angelegenheiten selbständig zu regeln, kann eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden.

Hierzu wird ein Antrag beim Betreuungsgericht gestellt. Das Gericht prüft dann den Anspruch. Hierzu werden Gutachten eingeholt und die Betreuungsbehörde der jeweiligen Stadt erstellt einen Sozialbericht. Das Gericht entscheidet dann in letzter Instanz, ob und in welchem Umfang die Betreuung eingerichtet wird. Der Betreuer kann dann in den zugewiesenen Aufgabenkreisen tätig werden.

Mittlerweile werden ca. 1.3 Millionen Menschen in Deutschland gesetzlich Betreut. Tendenz steigend.

Folgende Bereiche können über eine Betreuung abgedeckt werden:

Renate Faust
Renate Faust
Berufsbetreuerin, Betriebswirtin (VWA), Eingetragen im Qualitätsregister des BdB

Über mich

Nach meiner Ausbildung im Jahr 2005 zur Heilerziehungspflegerin habe ich einige Zeit in diesem Beruf gearbeitet, bevor ich dann eine Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen absolviert habe. Während ich im Anschluss meiner Umschulung bei der PVS Rhein-Ruhr tätig war, habe ich nebenberuflich an der VWA eine Aufbaustudium zum Ökonom Sozial- und Gesundheitswesen und anschließend noch den Betriebswirt (VWA) angeschlossen. Als ich 2012 mit dem Aufbaustudium fertig war, stellte sich mir die Frage, wie kann ich all meine Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Beruf, der mir wirklich Freude macht, ausleben.

Ich habe mich dann eingehend über den Beruf des Berufsbetreuers informiert und bei einem Berufsbetreuer hospitiert. Danach beschloss ich den Sprung in die Selbständigkeit zu wagen. Los ging es im Januar 2013 – und bis heute bereue ich diesen Schritt nicht.

Derzeit bin ich für den Amtsgerichtsbezirk Duisburg, Rheinberg und Moers tätig. In Absprache ist auch eine Übernahme einer Betreuung in einem anderen Amtsgerichtsbezirk denkbar.

Das ist mir wichtig

Bei mir ist der oder die Betreute nicht nur ein Aktenzeichen. Auch wenn Berufsbetreuer ihre Aufgaben eher vom Schreibtisch aus abwickeln, ist mir der persönliche Kontakt zu meinen Betreuten sehr wichtig. Ich versuche mir immer einen Überblick über die Wünsche und persönlichen Ziele zu verschaffen und versuche dann diese umzusetzen bzw. bei der Umsetzung zu unterstützen. Wenn gewünscht, beziehe ich gerne die Angehörigen oder andere Personen aus dem näheren Umfeld mit in den Entwicklungsprozess ein.

Das Betreuungswesen ist ein Bereich, der sehr viel Fachwissen in den verschiedensten Bereichen erfordert. Um meine Betreuten bestmöglich zu unterstützen, nehme ich regelmäßig an Fortbildung und Seminaren teil und bin im Qualitätsregister des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen registriert.

„Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein Erfolg.“

Henry Ford

Kontakt

    Betreuungsbüro Faust
    Renate Faust

    Zechenstr. 40
    47198 Duisburg

    Tel.: 0 20 66 / 461 88 58
    Fax: 0 20 66 / 460 35 85
    E-Mail: mail@betreuung-faust.de

    Telefonische Sprechzeiten
    Dienstag bis Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
    persönliche Termine nach Vereinbarung

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